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Neulich haben wir in einem Artikel erklärt, weshalb der ISPM 15-Standard wichtig für die Umwelt ist und mit welchen Regelungen er verknüpft ist. Aus kommerzieller Sicht sollte man beachten, dass diese Norm, die sowohl Paletten als auch Rohholzverpackungen mit einer Dicke von mehr als 6 mm betrifft, für den Export unverzichtbar ist.

Unsere Faltkisten aus Sperrholz entsprechen dem ISPM15-Standard und können in die ganze Welt versendet werden. Hier sind einige wichtige Details über die geltenden Bestimmungen.

Für welche Materialien gilt der ISPM15-Standard?

Der ISPM15-Standard gilt für Verpackungsartikel und -zubehör aus Massivholz mit einer Dicke von mehr als 6 mm: Paletten, Kisten, Palettenaufsetzrahmen, Verkeilungen, usw. Sie werden einer Hitzebehandlung von 30 Minuten bei 56° unterzogen. Das Holz muss zudem entrindet werden. Industriehölzer wie Sperrholz, OSB Platten, Spanplatten und Spanblöcke sind von diesen Behandlungen hingegen nicht betroffen. Das liegt daran, dass sie bei ihrer Herstellung schon hohen Temperaturen ausgesetzt werden.

Welche Importländer sind betroffen?

Bis heute zählt das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) (Seite auf Englisch) mehr als 180 Länder, die den Vetrag unterzeichnet haben. Diese Länder können demnach die phytosanitären Anforderungen dieses Standards auf Importe anwenden. Innerhalb der Europäischen Union, also beim Handel zwischen Mitgliedsländern der EU, müssen Holzverpackungen nicht dem ISPM 15-Standard entsprechen, außer in Ausnahmeländern wie Spanien und Portugal. Für einen Export in Länder außerhalb der EU müssen sie dem Standard entsprechen. Infolge des Brexit wird das Vereinigte Königreich demnach zum 1. Januar 2021 für seinen Handel mit den Ländern der Europäischen Union die Norm einhalten müssen.

Unsere Anforderungen und Praktiken

Theoretisch müssen Kisten, die ausschließlich aus Sperrholz hergestellt sind, kein ISPM 15-Logo tragen. Enthalten die Kisten Holz (Paletten, Deckel oder Verstärkungen), wird dieses Holz hitzebehandelt. Damit diese Kisten aus den verschiedenen Komponenten demnach überall hin versandt werden können, müssen sie mit dem ISPM 15-Logo versehen werden. Wir befolgen strikt die Anweisungen für die Anwendung dieses Logos. Es muss:

  • auf 2 gegenüberliegenden Seiten aufgedruckt werden
  • unauslöslich und unübertragbar sein
  • an einer sichtbaren Stelle angebracht sein, sobald die Verpackung verwendet wird

Sie exportieren Produkte in Länder außerhalb der Europäischen Union? Verlassen Sie sich auf unsere Dienstleistungen, denn wir gewährleisten sichere, konforme Verpackungslösungen, die an Ihre Produkte angepasst sind. Unsere Faltktisten entsprechen alle dem ISPM 15-Standard und werden mit einer Konformitätsbescheinigung geliefert.

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