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Zum Schutz von Produkten, Menschen und Umwelt werden unsere Sperrholzfaltkisten nach einer Reihe von europäischen und internationalen Normen hergestellt. Diese Normen beziehen sich sowohl auf die Art der transportierten Materialien und die verwendeten Transportmittel als auch auf die von den Einfuhrländern geforderten Normen. In diesem Zusammenhang hatten wir bereits die Gelegenheit, über den Pflanzenschutzstandard ISPM 15 sowie über die verschiedenen Verpackungsarten zu sprechen, die für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche empfohlen werden. Die Verpackung und der Transport von Gefahrgut unterliegt in den verschiedenen Branchen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften und muss mit einem Verpackungscode nach dem UN-Zulassungssystem versehen sein. Die zugelassenen Kisten von NO-NAIL BOXES, die also nur unter diesen bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen, sind in 50 verschiedenen Modellen erhältlich.

Wann spricht man von einer zugelassenen Kiste?

Gefährliche Güter werden nach einer von der UNO festgelegten Benennung in neun Gefahrgutklassen eingeteilt:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
  • Klasse 5.1: Entzündend wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2: Organische Peroxide
  • Klasse 6.1: Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 

Neben diesen verschiedenen Klassen ist auch die Art des Transports entscheidend für die Zulassung einer Verpackung. Es gibt vier Transportarten, für die jeweils unterschiedliche Vorschriften gelten:

  • Straße: ADR
  • Seeweg: IMDG
  • Luftweg: IAT
  • Schienenverkehr: RID

So werden je nach Gefährlichkeit des zu transportierenden Materials verschiedene Verpackungsarten wie Fässer, Eimer, Kanister, Dosen, Boxen, Kisten usw. verwendet, die durch spezielle Ziffern codiert werden müssen. Bei Sperrholzkisten handelt es sich dabei um den 4D-Code.

Was sind die Merkmale einer zugelassenen Kiste?

Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung einer zugelassenen Kiste nach dem UN-Zulassungssystem besteht aus mehreren Buchstaben- und Zahlengruppen, die jeweils für bestimmte Merkmale stehen:

  • UN-Symbol
  • Code für Sperrholzkisten
  • Verpackungen für feste Stoffe oder mit Innenverpackung (kombiniert)
  • Herstellungsjahr
  • Ländercodes der Länder, in denen die Genehmigungsprüfungen von einer zugelassenen Stelle durchgeführt werden
  • Bescheinigung der Verpackung mit der Zulassungsnummer der Kiste
  • Verpackungsgruppe, für die die Kiste zugelassen ist (nach den Gruppen I (max. 71 kg), II (max. 90 kg) und III (max. 125 kg), vom gefährlichsten bis zum ungefährlichsten Gut
Wofür und in welchem Zusammenhang werden zugelassene Kisten verwendet

Um zugelassen zu werden, muss eine Kiste die Tests eines unabhängigen und anerkannten Prüfinstituts bestanden haben. Diese Tests umfassen hauptsächlich mechanische Stapel– und Falltests. Wir von NO-NAIL BOXES verfügen über ein eigenes Labor mit einer Fallteststation. Dies ermöglicht es unseren Experten, unter Aufsicht unabhängiger Sachverständiger anerkannte Zulassungsprüfungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit führenden europäischen Prüflabors wie dem Belgischen Verpackungsinstitut, dem französischen Bureau de Vérifications Techniques, dem französischen Centre de l’emballage agréé und der Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung zusammen.

Unser breitgefächertes Angebot an zugelassenen Kisten

Als Hersteller von Sperrholz-Faltkisten für die Industrie mit sechs Jahrzehnten Erfahrung bietet NO-NAIL BOXES heute mehr als 50 Kistenmodelle an, die für den Transport von Gefahrgut zugelassen sind. Um unseren Kunden die Arbeit zu erleichtern, bieten wir auch zugelassene 4DV-Kisten an, mit denen alle Gefahrgüter der Klassen 1 bis 9 (außer 7) bis 300 kg flexibel verpackt werden können. Die Verwendung dieser Art von Kisten ist ohne besondere Prüfungen zulässig, sofern die Bedingungen bzgl. der Verpackung und Verkeilungen genauestens erfüllt werden. Diese Kisten sind in den Modellen EXBOX, RIBOX und ISIBOX erhältlich und garantieren einen vollständigen und wirksamen Schutz für den Transport aller regulierten Produkte auf den verschiedenen Transportwegen. Es ist wichtig, dass jede zugelassene Verpackung in Übereinstimmung mit ihrem Zulassungsbericht verwendet wird. In diesem Sinne sind wir auch in der Lage, je nach dem zu verpackenden Gefahrgut spezifische Zulassungen vorzunehmen.

Mit unserem Fachwissen, unserer Innovationsfähigkeit und unserem offenen Ohr für unsere Kunden tragen wir zudem mit technischer Unterstützung zur Entwicklung von zugelassenen Verpackungen bei: denn die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit unserer Kunden ist schließlich auch Teil unseres Geschäfts.

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